Krankenkassenförderung unserer Yogakurse
Yoga fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden. Aus diesem Grund beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten von Primärpräventionsmaßnahmen wie Hatha Yoga. Hatha Yoga ist zur Förderung der Entspannungsfähigkeit bei den Kassen anerkannt. Die von uns unterrichtete Methode Ashtanga Yoga Innovation® (AYI®) ist einer von vielen Hatha Yoga Stilen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, der Qualität unseres Unterrichts und unserer Qualifikation sind unsere Yogakurse (ausgenommen unsere Online Kurse) und Kursleiter*innen von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert. Durch diese Anerkennung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten unserer Yogakurse. Die Rückerstattung variiert zwischen den Krankenkassen und liegt meist bei 80 % der Kosten. Einige Versicherungen zahlen einen Kurs pro Jahr, andere sogar zwei. Wenn Du bei der AOK versichert bist, bekommst Du sogar 100 % erstattet. Du bekommst eine Bezuschussung, wenn Du mindestens an 80 % (8 von 10 Terminen) der Kurseinheiten teilgenommen hast. Am Ende des Kurses bekommst Du, bei entsprechender Teilnahme, eine Krankenkassenbescheinigung von uns, die Du zur Bezuschussung bei Deiner Kasse einreichst. Anschließend erhältst Du die Belohnung von Deiner Versicherung :-).